Bundesverfassungsgericht befindet Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig

Am 29. April 2021 feiern viele deutsche Klimaschützer*innen einen kleinen Triumph. Fast ein Jahr lief der Prozess der Klimaklage nachdem ein Zusammenschluss aus verschiedenen Verbänden und Organisationen wie Greenpeace, Germanwatch oder der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Privatpersonen – darunter überwiegend junge Menschen – die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichten. In dieser Beschwerde kritisierten sie das deutsche Klimaschutzgesetz hinsichtlich der unzureichenden Maßnahmen. Nachdem die Klage endlich durchgegangen war, freuten sich die Mitkläger*innen wie beispielsweise Luisa Neubauer mit Worten wie „das ist gigantisch!“.1 Im folgenden Post erfahrt ihr alles über das Urteil und die Klage.

Was ist das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste deutsche Gericht mit Sitz in Karlsruhe. Es entscheidet grundlegend darüber, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht ist auch wenn es als Teil der deutschen Gewaltenteilung gesehen wird, kein politisches Organ und gibt lediglich den verfassungsrechtlichen Rahmen vor innerhalb dessen Gesetze verabschiedet werden dürfen und sich die Politik entfalten darf. Es dient also der Begrenzung der staatlichen Macht und stellt eine wichtige Säule des modernen demokratischen Verfassungsstaates dar.

Was beinhaltet das Klimaschutzgesetz?
Das neue Klimaschutzgesetz sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise zu mindern, dabei um mindestens 55 Prozent bis zum Zieljahr 2030. Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Auch dieses Ziel steht klar im Gesetz. Das Gesetz beinhaltet außerdem, wie viel jeder Sektor wie beispielsweise die Energiewirtschaft, Industrie, Gebäudebereich, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft und die Abfallwirtschaft an CO2 ausstoßen darf. Die genauen Emissionsdaten der einzelnen Sektoren werden jedes Jahr vom Umweltbundesamt ermittelt und im März des Folgejahres veröffentlicht.

Wieso empfindet das Bundesverfassungsgericht das Klimagesetz als verfassungswidrig?
Das BVerfG entschied, dass das deutsche Klimagesetz teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Bisher waren im deutschen Klimaschutzgesetz von 2019 lediglich bis zum Jahr 2030 Maßnahmen zur Emissionsminderung vorgesehen. Das wurde nun als verfassungswidrig eingestuft. Durch die fehlenden Vorgaben ab 2031 würden, so die Richter*innen, die Gefahren des Klimawandels auf einen späteren Zeitraum und somit zulasten der jüngeren Generation verschoben. Das verletze die Freiheitsrechte der zum Teil sehr jungen Beschwerdeführer*innen. Auch die Verhinderung eines Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur und damit das Erreichen des 1,5-Grad Ziels des Pariser Klimaabkommens wurde vom BVerfG bemängelt. Demnach sei dieses Ziel dann (d.h. ab 2030) nur noch mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen zu erreichen, hier wurde erneut eine Einschränkung der im Grundrecht verankerten Freiheitsrechte gesehen.2 „Tatsächlich kann jede Freiheit durch diese zukünftigen Emissionsminderungsverpflichtungen potenziell beeinträchtigt werden, da fast alle Bereiche des menschlichen Lebens noch immer mit Treibhausgasemissionen in Verbindung stehen und daher nach 2030 von starken Einschränkungen bedroht sind“ heißt es im offiziellen Schreiben des Bundesverfassungsgerichts.3
Nicht festgestellt werden konnte allerdings, dass der Gesetzgeber sein Grundrecht zum Schutz der Beschwerdeführer vor dem Klimawandel oder die Klimaschutzvorgaben des Art. 20a GG verletzt hat. Außerdem wurde die Klage der Umweltverbände zurückgewiesen, diese gelten nicht als „natürliche Personen“ und sind daher nicht beschwerdebefugt.3
Demnach muss die Bundesregierung nun handeln. Bis zum 31.12.2022 müssen engere Emissionsreduktionsziele ab 2030 vorgelegt werden. Der Gesetzgeber solle vorbereitende Maßnahmen ergreifen, um die Freiheit zur Linderung der schweren Belastungen grundsätzlich zu gewährleisten. Ab 2031 reichen die gesetzlichen Vorgaben zur weiteren Reduzierung der Treibhausgasemissionen eben nicht aus, um rechtzeitig zur geforderten Klimaneutralität überzugehen.

Viele Aktivist*innen äußerten sich im Anschluss an diese Beschlüsse zufrieden und euphorisch. “Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit der Klimaklage, was die Naturwissenschaft seit Jahren zeigt: Aufschieben und unzureichende Klimaziele gefährden nicht nur die Natur, sondern unser Recht auf Leben und das Recht auf Zukunft. Das unter dem Protest von 1,4 Mio. Menschen beschlossene Klimapaket ist nicht ausreichend und muss sich jetzt ändern!” sagte beispielsweise Line, Fridays for Future Aktivistin.4 Auch die Anwältin Roda Verheyen, die einen Teil der Klägerinnen und Kläger vertritt, freute sich über die Entscheidung des Gerichts: „Klimaleugner haben ab heute keine Chance mehr […] dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige in die Gesichter derjenigen, die immer noch versuchen zu argumentieren, den Klimawandel gebe es nicht.“2

Was hat sich nun geändert?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt hatte, verschärfte die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankerte das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Ein wichtiger Punkt der Verschärfung ist zum Beispiel, dass das Minderungsziel für CO2-Emissionen bis 2030 von 55 auf 65 Prozent angehoben wurde.5 Letzten Endes ist klar, dass die Verschärfung der Gesetze definitiv einen notwendigen Schritt darstellt. Noch viel wichtiger jedoch ist die Erkenntnis, dass man etwas bewegen und verändern kann – ganz egal ob als große Organisation oder als Bürger*in. Der Erfolg der Klimaklage sollte als Motivation genutzt werden, um gemeinsam Veränderungen zu fordern und umzusetzen.

PRIO1-Film-Abend
In Kooperation mit der Umweltredaktion des ZDF veranstaltet PRIO1 am 15. Dezember 2021 ab 19 Uhr einen digitalen Filmabend inklusive Austauschrunde mit dem Produzenten Berndt Welz und Volker Angres, dem Leiter der ZDF-Umweltredaktion.
Dabei soll es um das angesprochene Thema gehen: Wir schauen uns gemeinsam die Planet e Dokumentation über das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz an. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit alle Fragen, die ihr schon einmal an den Leiter der ZDF-Umweltredaktion oder einen Fernsehproduzenten loswerden wolltet in der Runde zu stellen.

Ihr habt Lust auf einen gemütlichen Abend zu einem interessanten und wichtigen Thema? Dann seid dabei! Für alle 16- bis 25-Jährigen.
Registriert euch kostenfrei für die PRIO1-Community über den Button oben rechts.
Alle zusätzlichen Infos findet ihr auf unserer Website und auf unserem Instagram-Account. Wir freuen uns auf euch!


Wir, die PRIO1-Community, sind motiviert, gemeinsam an den Zukunftskonzepten für eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft zu arbeiten!
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(1) https://www.instagram.com/tv/COQjGeeqCO1/?utm_source=ig_web_copy_link
(2) https://www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-bundesverfassungsgericht-101.html
(3) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
(4) https://fridaysforfuture.de/pm-klimaklage-klimapaket-unvereinbar-mit-grundgesetz/
(5) https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672

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  • Elias Hummel, FÖJler der Klima Arena

    Wissenschaftlerin mit Weltkugel in Reagenzglas

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